Verkehrsrecht
Wir vertreten unsere Mandanten auf allen Gebieten des Verkehrsrechts.
Nach einem Verkehrsunfall sehen wir uns in der Aufgabe, für den Geschädigten schnellstmöglich und lückenlos seine Ansprüche gegenüber den Haftpflichtversicherern geltend zu machen. Ebenso übernehmen wir die komplette Informationsbeschaffung, bspw. die Beiholung ärztlicher Gutachten und polizeilicher Ermittlungsakten oder die Beschaffung der Kontaktdaten des Unfallversicherers. Auch bei Ärger mit den Straf- und Verwaltungsbehörden und drohendem Entzug des Führerscheins oder der Verhängung eines Fahrverbots stehen wir unserem Mandanten mit professionellem Rat und Tat zur Seite.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung unserer Mandanten im Hinblick auf den Kauf oder Verkauf von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen. Wir prüfen und erstellen Kaufverträge, prüfen das Vorliegen von Gewährleistungsansprüchen und machen diese dann gegenüber dem Verkäufer geltend.
Wir vertreten Sie hinsichtlich:
- Schadensregulierung
- Führerscheinentzug
- Fahrverbot
- Ordungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren
- Strafverfahren
- Verfahren vor der Fahrerlaubnisbehörde
- Autokauf und Gewährleistung
- Abschleppabzocke (z.B. durch Aktiv Transport GmbH)
- Reparaturkosten (u.a. fiktive Abrechnung des Sachschadens nach Gutachten)
- Nutzungsausfallentschädigung
- Mietwagenkosten
- Schmerzensgeld
- Haushaltsführungsschaden
- Erwerbsschaden
- Heilbehandlungskosten
- Vermehrte Bedürfnisse
- Schadensersatz für entgangenen Unterhalt
- Beerdigungskosten
- Vergleiche